Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

a)      Gender Mainstreaming: Verankerung der Chancengleichheit in

      allen Politikfeldern (1)
Umsetzung in Politik und Verwaltung

 

Drucksachen 15/190, 15/397, 15/1503, 15/1924 und 15/2690

 

b)  Finanzpolitische Instrumente des Gender-Mainstreaming (Gender-Budget)

Drucksachen 15/415, 15/601, 15/1503, 15/1924 und 15/2690  - Schlussbericht -

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Zu a)

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2002 Folgendes beschlossen:

 

„Der Senat wird aufgefordert, einen Senatsbeschluss zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in allen Politikfeldern zu fassen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

 

·         Verankerung gleichstellungspolitischer Auswirkungen (Gender-Check als Routineverfahren) im Mitzeichnungsverfahren sowie in allen Senatsbeschlüssen

·         Einrichtung einer durch alle Senatsverwaltungen (auch finanziell) getragenen befristeten Geschäftsstelle zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Verwaltung

·         Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auf Führungsebene
( Staatssekretär/-innen bzw. Abteilungsleiter/-innen )

·         Statistiken / Analysen sind geschlechterdifferenziert zu erstellen

·         Fortbildungsangebote für die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung
Verankerung eines wirksamen, begleitenden Controlling

·         Start von Pilotprojekten in einer Hauptverwaltung sowie in zwei Bezirken (Ost- und Westteil der Stadt ) im Jahr 2002



Gender Check und Controlling sind auf ein zielbasiertes Indikatorensystem zu stützen, das folgende Schritte umfasst:


1. Zieldefinition (inhaltlich)

2. Analyse des Status quo

3. Definition  von quantitativen Zielen mit

    Terminierung

4. Jährliche Messung der Zielerreichung

 

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich bis zum 31. März über den Stand der Umsetzung des Gender Mainstreaming in allen Politikfeldern zu berichten.“

 

 

Zu b)

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 Folgendes beschlossen:

„Der Senat wird aufgefordert, in inhaltlicher Weiterentwicklung des Antrags 13/547 (Verwendungsnachweis von Haushaltsmitteln für die Gleichstellung in Berlin) in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Vorlage der Haushaltspläne künftig die Gesamtbreite der jeweiligen Haushaltsansätze Gegenstand einer gendersensiblen Analyse und Berichterstattung gegenüber dem Hauptausschuss wird.

Die Implementierung dieses Gender-Budget-An-satzes verlangt ein stufenweises Vorgehen. Die Senatsverwaltungen werden deswegen beauftragt, Pilotbereiche von fachlicher und finanzieller Relevanz zu definieren, in denen die gendersensible Betrachtung der veranschlagten bzw. verausgabten Haushaltsmittel in einem ersten Schritt umgesetzt wird. Die Planung, welche weiteren Bereiche bis zum Ende der Legislaturperiode in die Betrachtung einbezogen werden sollen, erfolgt mit der Bestimmung der Pilotbereiche; jährlich werden zwei weitere Ressorts in das Verfahren einbezogen. Bis zum Ende der Legislaturperiode muss gewährleistet sein, dass die Verwendung aller öffentlichen Ausgaben auf das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter hin überprüft werden kann.

Synergieeffekte mit den Prozessen des Gender-Mainstreaming, der Verwaltungsmodernisierung und der Evaluierung von Transferleistungen sind gezielt zu nutzen.

So ist insbesondere gemeinsam mit der regelmäßigen Vorlage der Berichte zur Umsetzung des Gender-Mainstreamings erstmalig zum 31.03.2003 zu berichten, wie

1.   die mit der Koordinierung und Steuerung des        Gender-Mainstreaming-Prozesses beauftragten           Stellen um entsprechende Kompetenzen und            Kapazitäten – auch mit entsprechendem fachli-           chen Hintergrund – ergänzt werden können oder        ob eine senatsübergreifende Arbeitsgruppe unter                Federführung der Frauenverwaltung eingerichtet        wird,

2.   auf den im Rahmen der Verwaltungsmodernisie-   rung zur Verfügung stehenden Steuerungsin-              strumenten (KLR, Berichtswesen, zielwir-   kungsorientiertes Controlling) aufgesetzt und für       das öffentliche Dienstleistungsangebot (Kosten-       trägerkatalog) geeignete gendersensible Zieler-        reichungsindikatoren und Kennziffern entwickelt        werden können. Diese müssen in geeigneter                Weise auch ihren Niederschlag in den ergebnis-      orientierten Verfahren der Finanzmittelzuwei-               sung (Budgetierung) finden,

3.   gewährleistet wird, dass die für die Transferleis-   tungen im verstärkten Maße vorgesehenen Eva-         luierungen gendersensibel ausgeführt und deren    Ergebnisse adäquate Umsetzung in den Haus-            haltsansätzen finden.

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt sollen für den Gender Budgeting Prozess europäische Mittel (ESF, EFRE) beantragt werden.“

 

 

Hierzu wird zu a) und b) berichtet:

 

Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq