Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
a)
Gender Mainstreaming: Verankerung der Chancengleichheit
in
allen Politikfeldern (1)
Umsetzung in Politik und Verwaltung
Drucksachen 15/190, 15/397, 15/1503, 15/1924 und
15/2690
b)
Finanzpolitische Instrumente des Gender-Mainstreaming (Gender-Budget)
Drucksachen
15/415, 15/601, 15/1503, 15/1924 und 15/2690
- Schlussbericht -
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Zu a)
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2002 Folgendes
beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, einen Senatsbeschluss zur Umsetzung des
Gender Mainstreaming in allen Politikfeldern zu fassen. Folgende Punkte sind
dabei zu beachten:
·
Verankerung
gleichstellungspolitischer Auswirkungen (Gender-Check als Routineverfahren) im
Mitzeichnungsverfahren sowie in allen Senatsbeschlüssen
·
Einrichtung
einer durch alle Senatsverwaltungen (auch finanziell) getragenen befristeten Geschäftsstelle
zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in der Verwaltung
·
Einrichtung
einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auf Führungsebene
( Staatssekretär/-innen bzw. Abteilungsleiter/-innen )
·
Statistiken
/ Analysen sind geschlechterdifferenziert zu erstellen
·
Fortbildungsangebote
für die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung
Verankerung eines wirksamen, begleitenden Controlling
·
Start
von Pilotprojekten in einer Hauptverwaltung sowie in zwei Bezirken (Ost- und
Westteil der Stadt ) im Jahr 2002
Gender Check und Controlling sind auf ein zielbasiertes Indikatorensystem zu stützen, das folgende Schritte umfasst:
1. Zieldefinition (inhaltlich)
2. Analyse des Status quo
3. Definition von quantitativen Zielen mit
Terminierung
4. Jährliche Messung der Zielerreichung
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich bis zum 31. März über den Stand der Umsetzung des Gender Mainstreaming in allen Politikfeldern zu berichten.“
Zu b)
Das Abgeordnetenhaus hat
in seiner Sitzung am 27.06.2002 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird
aufgefordert, in inhaltlicher Weiterentwicklung des Antrags 13/547 (Verwendungsnachweis
von Haushaltsmitteln für die Gleichstellung in Berlin) in dieser
Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Vorlage
der Haushaltspläne künftig die Gesamtbreite der jeweiligen Haushaltsansätze
Gegenstand einer gendersensiblen Analyse und Berichterstattung gegenüber dem
Hauptausschuss wird.
Die Implementierung
dieses Gender-Budget-An-satzes verlangt ein stufenweises Vorgehen. Die Senatsverwaltungen
werden deswegen beauftragt, Pilotbereiche von fachlicher und finanzieller Relevanz
zu definieren, in denen die gendersensible Betrachtung der veranschlagten bzw.
verausgabten Haushaltsmittel in einem ersten Schritt umgesetzt wird. Die
Planung, welche weiteren Bereiche bis zum Ende der Legislaturperiode in die Betrachtung
einbezogen werden sollen, erfolgt mit der Bestimmung der Pilotbereiche;
jährlich werden zwei weitere Ressorts in das Verfahren einbezogen. Bis zum Ende
der Legislaturperiode muss gewährleistet sein, dass die Verwendung aller
öffentlichen Ausgaben auf das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter hin
überprüft werden kann.
Synergieeffekte mit den
Prozessen des Gender-Mainstreaming, der Verwaltungsmodernisierung und der
Evaluierung von Transferleistungen sind gezielt zu nutzen.
So ist insbesondere
gemeinsam mit der regelmäßigen Vorlage der Berichte zur Umsetzung des Gender-Mainstreamings
erstmalig zum 31.03.2003 zu berichten, wie
1. die mit der
Koordinierung und Steuerung des Gender-Mainstreaming-Prozesses
beauftragten Stellen um
entsprechende Kompetenzen und Kapazitäten
– auch mit entsprechendem fachli- chen
Hintergrund – ergänzt werden können oder ob
eine senatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung
der Frauenverwaltung eingerichtet wird,
2. auf den im Rahmen
der Verwaltungsmodernisie- rung zur
Verfügung stehenden Steuerungsin- strumenten
(KLR, Berichtswesen, zielwir- kungsorientiertes
Controlling) aufgesetzt und für das
öffentliche Dienstleistungsangebot (Kosten- trägerkatalog)
geeignete gendersensible Zieler- reichungsindikatoren
und Kennziffern entwickelt werden
können. Diese müssen in geeigneter Weise
auch ihren Niederschlag in den ergebnis- orientierten
Verfahren der Finanzmittelzuwei- sung
(Budgetierung) finden,
3. gewährleistet
wird, dass die für die Transferleis- tungen
im verstärkten Maße vorgesehenen Eva- luierungen
gendersensibel ausgeführt und deren Ergebnisse
adäquate Umsetzung in den Haus- haltsansätzen
finden.
Zum
frühestmöglichen Zeitpunkt sollen für den Gender Budgeting Prozess europäische
Mittel (ESF, EFRE) beantragt werden.“
Hierzu wird zu a) und b) berichtet:
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq